
Service
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
1. Ein Mieter, der trotz eines bestehenden Mietverhältnisses auszieht, kann sich auch bei Gebrauchsüberlassung an einen Dritten durch den Vermieter nicht darauf berufen, dass er von der Pflicht zur Entrichtung des (Differenz-)Mietzinses gemäß § 537(2) BGB befreit sei.
2. Soll der Vertrag mit dem Geschäftsführer und der GmbH als Mieter zu Stande kommen und unterschreibt der Geschäftsführer ohne Vertretungszusatz nur auf der Unterschriftenzeile für die GmbH, so werden beide Partei des Mietvertrags.
KG, Beschluss vom 08.01.2014, 8 U 132/12 (nicht rechtskräftig)