1. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrag der gerichtlichen Anfechtung . 2. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung … Continue reading →