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Altersteilzeit – Vertragsänderung mit Rückwirkung durch gerichtliche Entscheidung, BAG, Urteil vom 4. 5. 2010 – 9 AZR 155/09
Ein Arbeitsverhältnis kann durch gerichtliche Entscheidung (§ 894(1) ZPO) nicht mit Rückwirkung vor dem Zeitpunkt der Abgabe eines entsprechenden Angebots in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis geändert werden.
Veröffentlicht unter Alle Rechtsgebiete, Arbeitsrecht
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