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Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang, BAG, Urteil vom 12. 11. 2009 – 8 AZR 530/07
1. Eine fehlerhafte Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang (§ 613a(5) BGB) setzt die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a(6)1 BGB nicht in Lauf. Das fortbestehende Recht, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu widersprechen, kann jedoch verwirken. 2. Ein Arbeitnehmer … Weiterlesen
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