Schlagwort-Archive: § 550 BGB
Mieterwechsel bei Gewerberäumen: Bezugnahme auf den Mietvertrag in der Wechselvereinabrung erforderlich.
1. Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn … Weiterlesen
Die Zeichnungsbefugnis eines Gesellschafters wird durch den Firmenstempel nachgewiesen.
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB. BGH, Urteil vom 23.01.2013, … Weiterlesen
Schriftform des Mietvertrags mit Aktiengesellschaft – Mitvertretungszusatz des allein unterschreibenden Vorstands, BGH, Urteil vom 4. 11. 2009 – XII ZR 86/07
Bei Abschluss eines Mietvertrags durch eine Aktiengesellschaft ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.
Annahmefrist(-verlängerung) und Schriftform des langfristigen Mietvertrags – Folgen verspäteter Annahme, BGH, Urteil vom 24. 2. 2010 – XII ZR 120/06
1. Die Verlängerung der Frist zur Annahme der auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags gerichteten Erklärung bedarf nicht der Schriftform des § 550 BGB. 2. Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB genügt es, wenn die Vertragsbedingungen eines konkludent … Weiterlesen