Schwerpunkte

Wissen zu erlangen und zu bewahren sind zwei wichtige Voraussetzungen für jeden Anwalt. Das Wissen um berufliche Internas und private Befindlichkeiten von Mandanten ist bei Rechtsanwalt Rath bestens aufgehoben. Der Volljurist mit Befähigung zum Richteramt studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Sein eigenes Wissen erweiterte er in den Folgejahren um zahlreiche Zusatzqualifikationen. So ist er nicht nur Kooperations- partner bei „Die Bauberater“ und Auditor für Zertifizierungen nach DIN ISO 9001, sondern hält außerdem regelmäßig Seminare und Vorträge für verschiedene Institutionen. Die zahlreichen diesbezüglichen Themen erstrecken sich über Rechtsgebiete wie Mietrecht und Wirtschaftsstraftaten bis hin zu Vertragsabschlüssen im Internet und das Arbeitsrecht.

Mietrecht

Die Schwerpunkte seiner Arbeit als Rechtsanwalt sind ebenso vielseitig. So steht Rechtsanwalt Rath von der Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Wohnungsmietrechts ebenso zur Verfügung, wie beim Gewerbemietrecht. Mieterhöhungen und Renovierungsarbeiten sind genauso häufige Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern, wie die jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Fundiertes Wissen um diese Fachgebiete ist ebenso wichtig, wie Durchhaltevermögen und Verhandlungsgeschick. Überprüfungen von Mietverträgen und Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sind nur zwei weitere mögliche Streitfelder, die Rechtsanwalt Rath kompetent betreut und klärt.

Bau- und Immobilienrecht

Das Bau- und Immobilienrecht ist für Laien oftmals ebenso wenig durchschaubar, wie das Verfassungsrecht. Es bedarf fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich auf diesen Gebieten rechtssicher zu bewegen. Gerade die Schwerpunkte Mängelbeseitigung, Verjährung und Garantie sind im privaten Baurecht regelmäßige Stolperfallen. Diese können üblicherweise nur mit den entsprechenden juristischen Kenntnissen vermieden werden. Rechtsanwalt Rath verfügt auch hier über umfangreiches Wissen, das er gern mit seinen Mandanten teilt. Auch schreckt er nicht davor zurück, Ansprüche so lange zu verfolgen, bis er sich mit seinen Mandanten über das Erreichen des bestmöglichen Ziels einig ist. Das gilt von der einfachen Mängelrüge bis zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht mit Schadenersatzrecht ist ein weiteres Gebiet, das nicht nur fundierte Kenntnisse erfordert, sondern mitunter auch sehr schnelles Handeln. Kunden, Dienstleister und Firmen geraten oftmals aneinander, weil sich beide Seiten ungerecht behandelt fühlen. Oftmals reicht bereits die Klärung der Rechtslage, um allen Beteiligten die notwendige Ruhe für ein gemeinsames, produktives Schaffen zurück zu geben. Schneller Rat bei der Abwehr oder Geltendmachung von Forderungen kann in diesen Fällen nicht nur notwendig sein, sondern vor allem viel Zeit und Geld sparen. Eben wie so oft: „Gewusst, wie!“. Rechtsanwalt Rath hat dieses Wissen und lässt seine Mandanten gern dran teilhaben.

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