Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Die Voraussetzungen liegen vor

Rechtsanwalt Rath verbessert die hohe Qualität und Zuverlässigkeit seiner anwaltlichen Dienstleistungen weiter.

Am 30.11.2011 wurde Antrag auf Zulassung als

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gestellt.

Rechtsanwalt Rath hat erfolgreich an dem vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. durch geführten Lehrgang gemäß § 4 Fachanwaltsordnung (FAO) zum Erwerb besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet

MIET- und WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT (WEG)

teilgenommen. Die besonderen Kenntnisse gemäß §§ 4, 14c FAO wurden in den folgenden Lehrgangsbereichen in insgesamt 120 Zeitstunden vermittelt:

  • Mietvertragliche Haupt- und Nebenpflichten, Störungen im Vertragsverhältnis, Betriebskosten und Heizkosten;
  • Mieterhöhung, Recht der Wohnraummietverhältnisse;
  • Kündigung, Nachbarrecht, mietrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts;
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, Rechtsanwalts-vergütungsgesetz;
  • Wohnungseigentumsrecht, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrensrechts;
  • Grundzüge des Immobilienrechts, Maklerrecht, Energetische Gebäudesanierung, (Modernisierende) Instandsetzung, Modernisierung, Barrierefreiheit.

Die Lehrgangsbereiche erfassten auch die jeweils relevanten verfassungs- und europarechtlichen Bezüge.

Rechtsanwalt Rath hat drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten/ Klausuren) von je fünf Zeitstunden, insgesamt 15 Zeitstunden, aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich bestanden und damit

die Voraussetzungen zur Zulassung als Fachanwalt gemäß §§ 4, 14c FAO erfüllt.

Link zum Zeugnis vom 29.09.2011

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