Die Voraussetzungen liegen vor
Rechtsanwalt Rath verbessert die hohe Qualität und Zuverlässigkeit seiner anwaltlichen Dienstleistungen weiter.
Am 30.11.2011 wurde Antrag auf Zulassung als
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gestellt.
Rechtsanwalt Rath hat erfolgreich an dem vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. durch geführten Lehrgang gemäß § 4 Fachanwaltsordnung (FAO) zum Erwerb besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet
MIET- und WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT (WEG)
teilgenommen. Die besonderen Kenntnisse gemäß §§ 4, 14c FAO wurden in den folgenden Lehrgangsbereichen in insgesamt 120 Zeitstunden vermittelt:
- Mietvertragliche Haupt- und Nebenpflichten, Störungen im Vertragsverhältnis, Betriebskosten und Heizkosten;
- Mieterhöhung, Recht der Wohnraummietverhältnisse;
- Kündigung, Nachbarrecht, mietrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts;
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, Rechtsanwalts-vergütungsgesetz;
- Wohnungseigentumsrecht, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrensrechts;
- Grundzüge des Immobilienrechts, Maklerrecht, Energetische Gebäudesanierung, (Modernisierende) Instandsetzung, Modernisierung, Barrierefreiheit.
Die Lehrgangsbereiche erfassten auch die jeweils relevanten verfassungs- und europarechtlichen Bezüge.
Rechtsanwalt Rath hat drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten/ Klausuren) von je fünf Zeitstunden, insgesamt 15 Zeitstunden, aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich bestanden und damit
die Voraussetzungen zur Zulassung als Fachanwalt gemäß §§ 4, 14c FAO erfüllt.