Versprechen und Selbstverständnis
Allen Tätigkeiten von Rechtsanwalt Rath sind bestimmte Merkmale gemein, die der Erfüllung ihres Mandantenauftrags zu dienen bestimmt sind. Gerade diese Merkmale machen Rechtsanwalt Rath zum geeignetsten Berater in allen Rechtsangelegenheiten:
1. Unabhängigkeit
Rechtsanwalt Rath unterliegt keinerlei Weisungen irgendeines Dritten, seien es staatliche Institutionen, Verbände oder private Personen. Lediglich den Weisungen seines Mandanten hat er im Rahmen der bestehenden Rechtsordnungen zu beachten. Jeder sonstige Versuch irgendeiner Einflussnahme ist mit dem Wesen des Anwaltsberufs und dem Grundsatz der freien Advokatur schlechthin unvereinbar.
2. Verschwiegenheit
Rechtsanwalt Rath ist verpflichtet, über alles, was er im Zusammenhang mit seinem Mandat von seinem Mandanten erfährt, Schweigen zu wahren. Das Gesetz garantiert Rechtsanwalt Rath, dass er sich auch vor Gerichten und anderen staatlichen Institutionen ohne Einschränkung auf seine Schweigepflicht berufen darf. Das dadurch gesicherte Vertrauensverhältnis ermöglicht es Mandanten, jedes Problem ohne Einschränkung mit Rechtsanwalt Rath zu erörtern.
3. Loyalität
Oberste Richtschnur der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rath ist das sich aus dem Mandat ergebende Interesse des Mandanten. Rechtsanwalt Rath hat alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient. In diesem Sinne ist er Dienstleister. Bei Konflikten hat er seinen Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant hat damit die Garantie, dass der von ihm beauftragte Rechtsanwalt Rath im Rahmen der bestehenden Gesetze alles unternimmt, um für ihn ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Es mag Berufe geben, die einzelne der aufgezählten Qualitäten des Anwaltsberufs ebenfalls verwirklichen. Es gibt jedoch keinen Beruf, der die Kombination sämtlicher Eigenschaften oder auch nur ihres überwiegenden Teils zur Grundlage seiner Tätigkeit hat. Nur der Beruf des unabhängigen Rechtsanwalts garantiert den uneingeschränkten Zugang jedes Bürgers zum Recht.