Für die Räumung eines Lebensgefährten benötigt der Vermieter nur dann einen eigenständigen Räumungstitel (Urteil), wenn dem Lebensgefährten Mitbesitz nach außen sichtbar eingeräumt wurde. Ist er hingegen ohne Wissen des Vermieters (heimlich) eingezogen und ist er an der Adresse auch nicht gemeldet, so kann er mit geräumt werden.
LG Frankfurt/ Main, Beschluss vom 17.02.2012, 2-11 T 21/12