A. Vertragsschluss noch offen
B. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
I. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Kaufleute
2. Kaufleuten Gleichgestellte (BSP: Freiberufler)
II. Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis
III. Abgrenzung zu Auftragsbestätigung = Annahme
IV. Wesentlicher Inhalt der Vertragsverhandlungen
1. Tatsächlich vorausgegangene Vertragsverhandlungen
2. Erweiterungen/ Veränderungen
3. Einbeziehung von AGB
V. Zugang kurze Zeit nach Vertragsverhandlungen
VI. Schweigen während angemessener Widerrufsfrist (ca. 3 – 5 Tage)
VII. Kein Ausschluss durch wirksame Schriftformklausel
VIII. Rechtsfolge: Zustandekommen des Vertrags mit Inhalt des Bestätigungsschreibens
C. Anfechtung des Schweigens nach § 119(1) BGB analog nur wenn,
I. Inhalt falsch verstanden wurde und
II. dieses Missverständnis nicht vertreten werden muss