Checkliste Mietrecht – Kündigung §§ 568ff. BGB

• Ordentlich (fristgemäß), § 573 BGB
– Eigenbedarf
• Nicht bei Vorhandensein einer Alternativwohnung
• Nicht bei wesentlich überhöhtem Bedarf
• Nicht bei mangelnder Eignung für Vermieterinteresse
– Erhebliche Nachteile bei Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung
• Anderweitige Verwertung, der vernünftige Erwägungen zu Grunde liegen
• Nicht: Erzielung einer höheren Miete oder Gewinnsteigerung bei Verkauf
• Vorkaufsrecht des Mieters
– Schuldhafte nicht unerhebliche Vertragsverletzung
• Beschädigungen, Gefährdungen, Verkommenlassen, Lärmstörungen, Tierhaltung, Cannabisanbau nur wenn über Eigenkonsum hinausgehend, Straftaten und Beleidigungen gegenüber dem Vermieter
– Berechtigtes Freimachungsinteresse
• Werkwohnung/ Betriebsbedarf
• Genossenschaftswohnung
• Außerordentlich (fristlos), § 569 BGB
– Unzumutbarkeit
– Hausfriedensstörung
– Gefährdung der Mietsache (Verwahrlosung)
– Unberechtigte Drittüberlassung
– Zahlungsverzug und -säumigkeit
• Kein Kündigungsschutz (§ 549 BGB) bei
– Mietverhältnissen zum vorübergehenden Gebrauch
– Möbliertem Wohnraum in der Wohnung des Vermieters
• Inhalt und Form, § 568 BGB
– Schriftform
– Begründung
– Hinweis auf Unwirksamkeit bei besonderer Härte
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