I. Heizkostenverordnung, HeizkostenV
Pflicht zur Ausstattung mit Geräten zur Verbrauchserfassung, § 5 HeizkostenV
II. Vereinbarung
1. Vorauszahlung oder
2. Bei Vorauszahlung Betriebskostenabrechnung erforderlich
III. Umlagemaßstab, Vorauszahlung, Betriebskostenabrechnung
1. Flächenverhältnis, Umlage nach Kopfanteilen
2. Die Vorauszahlung muss angemessen sein
3. Anpassung der Vorauszahlungshöhe durch beide Parteien, § 560(4) BGB
4. Rückforderungsanspruch bei nicht rechtzeitiger Abrechnung
5. Zusammenstellung der Gesamtkosten, Verteilerschlüssel nebst Erläuterung, Anteilsberechnung, Abzug der Vorauszahlung
6. Prüfungsrecht des Mieters
IV. Fälligkeit, Verwirkung, Verjährung, § 556(3) BGB
1. Abrechnungszeitraum längstens 12 Monate
2. Innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum mitteilen
3. Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung
4. Verjährung 3 Jahre, § 195 BGB