I. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
1. Schriftform
2. Kündigungsfrist
II. Ausschluss der Kündigung
Mutterschutz, Schwerbehindertengesetz, Betriebsratstätigkeit, und ähnliches
III. Anhörung des Betriebsrates, wenn vorhanden, § 102(1) BetrVG
IV. Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG
1. Anwendbarkeit des KSchG
a) mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit, § 1(1) KSchG
b) mindestens 10 Mitarbeiter im Betrieb, § 23(1)2 KSchG
2. Fristgemäße Klageerhebung
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden, §§ 4, 7 KSchG
3. Sozialwidrigkeit der Kündigung
Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 1(2)1 KSchG:
a) Gründe in der Person des Arbeitnehmers
Mangelnde Körperliche oder Geistige Eignung
b) Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
aa) Fahrlässige Vertragsverletzungen:
- Wiederholte Fehlschichten
- Alkoholkonsum trotz Verbots
- Grundlose Arbeitsverweigerung
- Denunziation von Kollegen
- Verschweigen von Vorstrafen, wenn danach bei Einstellung gefragt werden durfte
bb) vorherige Abmahnung erforderlich
c) Betriebsbedingte Kündigung
aa) Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers
- Umsatzrückgang
- Auftragsmangel
- Anschaffung moderner Maschinen
- Organisationsänderungen
bb) Hierdurch Arbeitsplatzwegfall
cc) Versetzung nicht möglich
dd) Korrekte Sozialauswahl