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2.Verschwiegenheit Rechtsanwälte sind verpflichtet, über alles, was sie im Zusammenhang mit einem Mandat von ihrem Mandanten erfahren, Schweigen zu wahren. Das Gesetz garantiert ihnen, dass sie sich auch vor Gerichten und anderen staatlichen Institutionen ohne Einschränkung auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen. Das dadurch gesicherte Vertrauensverhältnis ermöglicht es Mandanten, jedes Problem ohne Einschränkung mit dem Anwalt zu erörtern.
3.Loyalität Oberste Richtschnur der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das sich aus dem Mandat ergebende Interesse des Mandanten. Der Rechtsanwalt hat alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient. In diesem Sinne ist er Dienstleister. Bei Konflikten hat er seinen Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant hat damit die Garantie, dass der von ihm beauftragte Anwalt im Rahmen der bestehenden Gesetze alles unternimmt, um für ihn ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Es mag Berufe geben, die einzelne der aufgezählten Qualitäten des Anwaltsberufs ebenfalls verwirklichen. Es gibt jedoch keinen Beruf, der die Kombination sämtlicher Eigenschaften oder auch nur ihres überwiegenden Teils zur Grundlage seiner Tätigkeit hat. Nur der Beruf des unabhängigen Rechtsanwalts garantiert den uneingeschränkten Zugang jedes Bürgers zum Recht.
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